Ein Hauskauf oder Wohnungskauf ist ein großer Schritt, der mit einiger Bürokratie verbunden ist – besonders, wenn man kein (ausreichendes) Deutsch spricht. Für den Termin beim Notar ist dann ein Dolmetscher erforderlich, der im Idealfall allgemein beeidigt ist – so wie ich 😉
Um ein beeidigter Dolmetscher werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Dolmetscher muss einen Antrag beim Gericht, in meinem Fall dem Landgericht Heidelberg, stellen und Nachweise der Berufsausbildung beilegen. Hierbei ist ein M.A. Konferenzdolmetschen oder eine vergleichbare Ausbildung nötig. Können die Nachweise nicht erbracht werden, muss der Antragstellende eine Prüfung in Karlsruhe ablegen, um seine Dolmetschfähigkeiten nachträglich unter Beweis zu stellen. Erst nach Bestehen dieser Prüfung darf der Antragstellende dann als allgemein beeidigter Dolmetscher beim Notar dolmetschen.
Nicht nur bei der Verlesung des Kaufvertrags einer Immobilie muss ein Dolmetscher anwesend sein, auch bei anderen Notarterminen ist ein Sprachmittler erforderlich, wenn eine der Parteien nur wenig Deutsch spricht. Beispiele hierfür sind Termine für einen Ehevertrag, eine Scheidungsvereinbarung oder die Bestellung einer Grundschuld, die oftmals eng mit dem Immobilienkauf verbunden ist. Gerade für solche Termine ist es sinnvoll, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen, die sich mit diesem Thema bereits auskennt, denn besonders hier findet sich eine hohe Dichte fachsprachlicher Ausdrücke und Konzepte, die gut vorbereitet sein wollen.
Ich selbst bin seit 2019 allgemein beeidigte Verhandlungsdolmetscherin der englischen Sprache für die Gerichte des Landes Baden-Württemberg und habe seitdem mehrere Dutzend Notartermine zu den unterschiedlichsten Themen gedolmetscht.